Gut zu wissen

Nur ein abgeschlossenes Universitätsstudium berechtigt zur Berufsbezeichnung „Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe“. Sie sollten deshalb auf diesen qualifizierten und geschützten Begriff achten.

Die Bezeichnungen „Psychologischer Berater“ oder „Berater für Psychologie“ sind nicht gesetzlich geschützt und können von jedem verwendet werden.

 

 

Gut zu wissen ist auch:

Wenn Sie die Beratungen privat bezahlen, erfährt niemand etwas über Ihre persönlichen Anliegen und die besprochenen Themen. Erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, müssen von der Therapeutin oder dem Therapeuten ausführliche Berichte erstellt und eine Diagnose vergeben werden, die dann bei der Krankenkasse gespeichert bleibt. Eine derartige Diagnose kann dazu führen, dass Sie zukünftig möglicherweise nicht mehr bei privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgenommen werden.